
VERFASSUNG
Inhaltsverzeichnis
Part 1. Grundrechte
Title 1 [Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]
Title 2 [Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben]
Title 3 [Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung: Diskriminierung]
Title 4 [Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit]
Title 5 [Versammlungsfreiheit]
Title 6 [Unverletzlichkeit der Wohnung]
Title 7 [Eigentum, Erbrecht, Enteignung]
Title 8 [Waffen]
Title 9 [Verwirkung der Grundrechte]
Part 2. Der Staat
Title 10 [Staatsstrukturprinzipien; Widerstandsrecht]
Title 11 [Staatsbürgerliche Gleichstellung; öffentlicher Dienst]
Title 12 [Haftung bei Amtspflichtverletzungen]
Part 3. Die Gesetzgebung
Title 13 [Gesetzgebungsverfahren]
Title 14 [Änderung der Verfassung]
Part 4 . Die Rechtsprechung
Title 15 [Gerichtsorganisation]
Title 16 [Zuständigkeit des Supreme Courts]
Title 17 [Staatsgerichte]
Title 18 [Rechtsgarantien bei Freiheitsentziehung]
Part 5. Das Finanzwesen
Title 19 [Verteilung des Steueraufkommens]
Title 20 [Zweckerfüllungsgrundsatz]
Title 21 [Staatliche Gewerkschaften]
Title 22 [Private Gewerkschaften]
Part 1. Die Grundrechte
Title 1 [Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]
1. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
2. Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Title 2 [Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben]
1. Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Gesetz verstößt.
2. Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Title 3 [Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung; Diskriminierung]
1. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
2. Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Title 4 [Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit]
1. Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
1.1 Diese Rechte sind insofern reglementiert, dass man dadurch nicht gegen geltendes Recht verstoßen darf.
Title 5 [Versammlungsfreiheit]
1. Alle Bürger haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Dieses Recht finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Grundrechte.
Title 6 [Unverletzlichkeit der Wohnung]
1. Die Wohnung ist unverletzlich.
2. Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
Title 7 [Eigentum, Erbrecht, Enteignung]
1. Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfall der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Title 8 [Waffen]
Da eine gut geregelte Miliz für die Sicherheit eines freien Staates notwendig ist, wird das Recht des Volkes, Waffen zu besitzen und zu tragen, gesetzlich geregelt.
Title 9 [Verwirkung der Grundrechte]
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere der Pressefreiheit (Title 4), die Versammlungsfreiheit (Title 5), oder das Eigentum (Title 11) zum Kampf gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch den Supreme Court der Vereinigten Staaten von Amerika ausgesprochen.
Part 2. Der Staat
Title 10 [Staatsstrukturprinzipien; Widerstandsrecht]
1. Die Vereinigten Staaten von Amerika sind ein demokratischer und Sozialer Staat.
2. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Title 11 [Staatsbürgerliche Gleichstellung; öffentlicher Dienst]
1. Jeder Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika hat die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
2. Jeder Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung den gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.
Title 12 [Haftung bei Amtspflichtverletzungen]
Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in dessen Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten.
Part 3. Die Gesetzgebung
Title 13 [Gesetzgebungsverfahren]
1. Die Gesetze werden von einem festgelegten Ausschuss entworfen und dem Kongress vorgelegt. Deren Inhalt ist nach Annahme sofort öffentlich zu verkünden und eine angemessene Frist bis zur Rechtskraft zu vermerken.
2. Der Ausschuss setzt sich zusammen aus
2.1 dem Bundesverfassungsrichter
2.2 einem Vertreter der Polizei (mind. Assistent Chief)
2.3 einem von der Anwaltskammer gewählten Vertreter der freien Anwaltschaft.
3. Beschlüsse und Vorlagen des Ausschuss benötigen eine absolute Mehrheit (4/5) um als angenommen anerkannt zu werden. Sind einzelne Vertreter nicht verfügbar oder nicht besetzt, reicht eine einfache Mehrheit aus.
Title 14 [Änderung der Verfassung]
1. Die Verfassung kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut der Verfassung ausdrücklich ändert oder ergänzt.
2. Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln des Kongress.
3. Eine Änderung des Verfassung durch welche die Gliederung des Staates, die freiheitlich demokratische Grundordnung oder die Grundrechte oder die in den Title 1 bis 8 festgelegten Grundsätze berührt werden ist unzulässig. Über die Unzulässigkeit entscheidet im Streitfall das oberste Gericht.
Part 4. Die Rechtsprechung
Title 15 [Gerichtsorganisation]
Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Supreme Court, und das State Court.
Title 16 [Zuständigkeit des Supreme Courts]
Der Supreme Court entscheidet
1. über die Auslegung dieser Verfassung aus Anlass von Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten eines Organs oder anderer Beteiligter, die durch diese Verfassung mit eigenen Rechten ausgestattet sind;
2. über Verfassungsbeschwerden, die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte verletzt zu sein;
3. über Streitigkeiten über die Recht- oder Verfassungsmäßigkeit von Rechtsverordnungen des Präsidenten im Sinne des Title 13;
4. in den anderen durch diese Verfassung vorgesehenen Fällen.
Title 17 [Staatsgerichte]
1. Für die Gebiete des öffentlichen und privaten Rechts schafft der Staat ein State Court.
2. Die Prozessordnung wird durch Gesetz bestimmt.
Title 18 [Rechtsgarantien bei Freiheitsentziehung]
1. Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Berücksichtigung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich misshandelt werden.
Part 5. Das Finanzwesen.
Title 19 [Verteilung des Steueraufkommens]
Jegliche Steuererträge stehen dem Staat zu. Die Verteilung an die Organe und der Behörden ist Aufgabe des Kongress.
Title 20 [Zweckerfüllungsgrundsatz]
Die Mittel des Haushaltes müssen an die Organe und Behörden des Staates in dem Maße vergeben werden, dass eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages des Organs oder der Behörde nicht gefährdet ist.
Title 21 [Staatliche Gewerkschaften]
Jede Staatliche Gewerkschaft hat ein Startgeld von 1.000.000$ erhalten, diese sind für die Gewerkschaft und nicht für private Zwecke. Wer sich dessen bedient muss mit einer Strafe rechnen. Zudem erhält man keine weitere Provision wenn die Gewerkschaft bankrott geht.
Title 22 [Private Gewerkschaften]
Jede angemeldete private Gewerkschaft erhält vom Staat 100.000$ Startgeld.