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Medical Act - MA

F Ü R D I E V E R E I N I G T E N S T A A T E N V O N A M E R I K A

Inhaltsverzeichnis

Part 1. Allgemeine Vorgaben

Title 1 [Leitsatz]

Title 2 [Grundsätzliches]

Title 3 [Aufbau]

Title 4 [Qualifizierung & Legitimation]

Title 5 [Medikamenten-Verordnung]

Title 6 [Dokumentenpflicht]

Title 7 [Luftrettung]

Title 8 [Datenschutz]

Part 1. Allgemeine Vorgaben

Title 1 Leitsatz

1. Das Leben ist das höchste Gut. Es zu schützen und zu erhalten ist das oberste Ziel einer jedweden medizinischen Maßnahme.

2. Alle Hilfebedürftigen haben den gleichen Anspruch auf Hilfe, ohne Ansehen der Nationalität, der Rasse, der Religion, des Geschlechts, der sozialen Stellung oder der politischen Überzeugung. Wir setzen die verfügbaren Mittel allein nach dem Maß der Not und der Dringlichkeit der Hilfe ein.

3. Die Leitsätze aus Abs. 1 und 2 dürfen nur dann eingeschränkt werden, wenn einer Person ein gerechtfertigtes Hausverbot ausgesprochen wurde. Die Einschränkungen dürfen nur so weit reichen, dass eine Notfallbehandlung der betroffenen Person weiterhin gewährleistet ist.
 

Title 2 Grundsätzliches

1. Das Medical Department - kurz MD - ist eine staatlich finanzierte, unabhängige Institution.

2. Angestellte des MD's besitzen eine staatliche Immunität für Aktivitäten im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeiten.

2.1 Diese Immunität erlischt, wenn der Mitarbeiter sich grob fahrlässig oder vorsätzlich entgegen seiner Dienstvorschriften verhält.

3. Jeder Mitarbeiter des MD's ist dazu verpflichtet einer hilfsbedürftigen Person zu helfen und darf in seiner Maßnahme nicht behindert oder gestört werden.

4. Die Leitung und Ausbildungsabteilung des MD's hat sicherzustellen, dass den Mitarbeitern sämtliches notwendiges Arbeitsmaterial zur Verfügung steht.

5. Sämtliche für den Dienst ausgehändigtes Materialien und Arbeitsmittel sind nach Dienstschluss in die entsprechenden Verwahrstellen zu verbringen.

6. Eine Weitergabe von Dienst-Materialien und Arbeitsmitteln an Dritte ist außerhalb von medizinischen Zwecken strikt untersagt. Eine Zuwiderhandlung kann die fristlose Kündigung und ein Rechtsverfahren bedeuten.

7. Die Mitarbeiter und die Führungsebene des MD's darf keine korrupten, unehrliche oder betrügerischen Handlungen vollziehen. Ein derartiges Verhalten zieht eine fristlose Kündigung sowie ein Rechtsverfahren nach sich.
 

Title 3 Aufbau

1. Das Amt des Chief darf nur von Personen mit entsprechender Qualifikation besetzt werden.

1.1 Die Mindestqualifikation für diesen Rang ist Arzt, Fachrichtung Chirurgie und eine ausreichende Praxiserfahrung in der Notfallmedizin wird vorausgesetzt.

2. Der Leitung des MD's steht es zu, den Staat um finanzielle Fördermittel zur Aus- und Weiterbildung oder Leistungsentschädigen zu ersuchen.

3. Der Chief hat mit der Führungsebene folgende Punkte stetig zu überprüfen:

3.1 Beurteilung des unmittelbaren medizinischen Bedarfs.

3.2 Koordinierung der medizinischen und gesundheitlichen Katastrophen-Ressourcen.

3.3 Koordination der Patientenverteilung und der medizinischen Bewertung.

3.4 Koordination von Anbietern von ambulanter medizinischer Versorgung.

3.5 Gesundheitsüberwachung und epidemiologische Analysen des Gesundheitszustands der Gemeinschaft.

3.6 Umgang mit der Exposition gegenüber gefährlichen Stoffen.

3.7 Bereitstellung oder Koordinierung von psychosozialen Diensten.

3.8 Bereitstellung von Empfehlungen für Maßnahmen zum Schutz der Öffentlichkeit in den Bereichen Medizin und Gesundheit.

3.9 Untersuchung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten.

3.10 Vollständigkeit der geführten Listen über freie, niedergelassene Ärzte.

Title 4 Qualifizierung & Legitimation

1. Für Ärzte und Sanitäter gilt die staatliche Zertifizierung durch den MD's. Die Erteilung einer Qualifizierung erfolgt durch die Leitung des MD's. Erlangte Zertifikate sind auf Verlangen den Bundesbehörden und deren Erfüllungsgehilfen vorzulegen.

2. Akkreditierungen und Ausbildungen aus anderen Staaten gewähren keine automatische Zulassung. Eine Anerkennung kann nach Vorlage erlangter Qualifizierungen durch die Leitung des MD's ausgesprochen werden.

3. Bei nicht ausreichender oder nicht erbrachter Leistung darf eine Zertifizierung im Rahmen einer Prüfung abgelehnt werden.

4. Interne und Externe Schulungen werden durch die Leitung des MD's erarbeitet und durchgeführt. Die Einhaltung der Standards und Überprüfung der Sachkunde der Schulungsteilnehmer obliegt den zuständigen Prüfern des MD's.
 

Title 5 Medikamenten-Verordnung

1. Die Erlaubnis zur Vergabe von Opioiden und Opioid-Antagonisten erfordert eine gesonderte Schulung und wird durch das MD geprüft und gegebenenfalls erteilt.

2. Das Erwerben von Defibrillatoren außerhalb der Einrichtung MD's ist nur niedergelassen und zugelassenen Arztpraxen gestattet. Die Anschaffung ist der Leitung des MD's schriftlich mitzuteilen.

3. Behandlungen und Medikamenten sind nach dem entsprechend gültigen Abrechnungskatalog zu berechnen. Die Rechnung kann schriftlich nach Abschluss der Behandlung von dem Patienten eingefordert werden.

Title 6 Dokumentenpflicht

1. Jeder Mitarbeiter des MD's hat sämtliche dienstlichen Handlungen zu protokollieren und in entsprechende Akten niederzuschreiben. Dies gilt besonders für die Verabreichung oder Ausgabe von Medikamenten.

Title 7 Luftrettung

1. Zum Bewegen von Luftfahrzeugen werden eine Pilotenlizenz sowie die erforderliche Qualifikation für die Luftrettung vorausgesetzt.
 

Title 8 Datenschutz

1. Mitarbeiter des MD's sind grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Eine Ausnahme gilt hier nur, wenn durch Ihr Schweigen eine Straftat vermutlich nicht aufgedeckt werden würde. Dies liegt im persönlichen Ermessen des betroffenen Mitarbeiters.

2. Verletzungen, die vermutlich in folge einer Straftat entstanden sind (z.B. Schussverletzungen), müssen eigenständig und unverzüglich der Exekutivbehörde gemeldet werden.

3. Sollten Mitarbeiter des MD's Amtshilfe bei einer Maßnahme einer Exekutivbehörde leisten, dürfen für die Maßnahme entsprechend relevante Informationen (z.B. Atemalkoholtest), die keinen gravierenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellen, dieser mitgeteilt werden.

4. Eine Entbindung von der ärztlichen Schweigeplicht kann durch einen Richter schriftlich angeordnet werden

5. Dem MD's ist die Herausgabe von Patienten-Akten und Daten nur unter folgenden Bedingungen gestattet:

a. ein Richter ordnet die Herausgabe an,

b. ein Patient erfordert Akteneinsicht in seine persönlichen Unterlagen,

c. es liegt eine schriftliche Vollmacht des Patienten vor,

d. es wird ein Patientenname im Zusammenhang mit einer vermeintlichen Straftat benötigt.

6. Zwischen den einzelnen Abteilungen des MD's gilt die Regelung aus Abs. 3 nicht.

7. Eine Person, welche wissentlich unter einer ansteckenden Krankheit leidet, hat dies unverzüglich dem MD's mitzuteilen.

8. Sollte ein Mitarbeiter des MD's in Kontakt mit einem Patienten kommen, der von einer übertragbaren Krankheit nichts wusste oder nicht mitgeteilt hat, so hat das MD's dafür zu sorgen, dass alle notwendigen Mittel genutzt werden, um einen Ausbruch/Epidemie zu verhindern und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen (Bsp. Isolation). Außerdem sind die persönlichen Daten, sowie die Telefonnummer, des Patienten an die Behörden zu übermitteln.

9. Ein Totenschein wird nur von einem Arzt schriftlich ausgestellt. Bei einer unnatürlichen Todesursache ist der Totenschein unaufgefordert der Staatsanwaltschaft zur Einleitung weiterer Ermittlungen vorzulegen. Die Obduktion ist nach richterlichem Beschluss von einem ausgebildeten Arzt vorzunehmen und durch einen Gerichtsmediziner zu prüfen und zu bestätigen.


 

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