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Penal Code - PENB

F Ü R B L A I N E C O U N T Y

Inhaltsverzeichnis

Definitionen

Part 1. Ordnungswidriges Verhalten

Title 1 [Ordnungswidriges Verhalten]

Subtitle 1: Vermummung in der Öffentlichkeit

Subtitle 2: Strafzettel des LSPD's

Subtitle 3: Einhaltung staatlicher Fristen

Subtitle 4: Verletzung der Ausweispflicht

Subtitle 5: Ordnungswidrigkeiten mit Betäubungsmittel,-bestandteilen oder Medikamenten

Subititle 6: Ordnungswidrigkeiten gegen die StVo

Subtitle 7: Misshandlung

Subtitle 8: Unerlaubte Inbetriebnahme

Part 2. Allgemeines Strafrecht; Vergehen

Title 2 [Strafbare Handlungen]

Subtitle 1: Vergehen gegen hoheitliche Maßnahmen

Subtitle 2: Vergehen gegen Personen

Subtitle 3: Vergehen gegen Sachen oder durch Sachen

Subtitle 4: Vergehen gegen oder durch staatliche Einrichtungen

Subtitle 5: Vergehen gegen staatliche Auflagen

Subtitle 6: Vergehen gegen staatliche Interessen

Subtitle 7: Strafrechtliche Gruppenaktivität

Subtitle 8: Vergehen im Zusammenhang mit Gewerben

Subtitle 9: Sonstige Vergehen

Title 3 [Verstöße mit Betäubungsmittel, -bestandteilen oder Medikamenten]

Subtitle 1: Betäubungsmittel

Subtitle 2: Besitz von Betäubungsmittel

Title 4 [Waffenrecht]

Subtitle 1: Waffenerlaubnis

Subtitle 2: Führen von Waffen

Subtitle 3: Schießen innerorts

Subtitle 4: Entzug der Berechtigung zum Waffenbesitz

Subtitle 5: Waffenhandel

Part 3. Kriminalstrafrecht; Verbrechen

Title 5  [Gewaltverbrechen]

Subtitle 1: Verbrechen mit Personenschaden

Subtitle 2: Verbrechen gegen Personen

Subtitle 3: Verbrechen gegen Staatsorgane

Subtitle 4: Besitz illegaler Waffen & Sprengstoffe

Part 4. Schwerstkriminalität; Schwerverbrechen

Title 6  [Schwerverbrechen]

Definitionen

1. Als County-Grenze gilt der Verlauf der Route 68. Der Staat wird dadurch in Los Santos (Süd) und Blaine County (Nord) aufgeteilt.

2. Die Gesetze finden ihre Gültigkeit im Bereich Los Santos County. Dies betrifft alle Gebiete, einschließlich Land-, Wasserfläche und Luftraum.

3. Ein Verstoß gegen zur Tatzeit geltendes Recht wird als Straftat bezeichnet.

4. Die Verfolgung einer Straftat erfolg unabhängig von der Kenntnis des Täters über geltende Gesetze.

5. Jeder Bürger, der eine Straftat plant, einleitet, versucht oder verübt, ist als Täter anzusehen und wird wie der eigentliche Täter bestraft.

6. Wer andere zu einer Straftat aufruft, anstiftet oder zwingt, macht sich ebenfalls strafbar und wird gleich dem eigentlichen Täter bestraft.

7. Wer vorsätzlich einen Straftäter bei der Begehung einer Straftat unterstützt, macht sich der Beihilfe strafbar und wird gleich dem Täter bestraft.

8. Fahrlässig handelt derjenige, der die nötige Sorgfalt und Umsichtigkeit außer acht lässt.

9. Wer willentlich, obwohl er sich bewusst ist, dass es eine Straftat ist und was diese zur Folge hat, eine Straftat begeht, handelt unter Vorsatz.

10. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. 

Part 1. Ordnungswidriges Verhalten

Title 1 Ordnungswidriges Verhalten

Subtitle 1: Vermummung in der Öffentlichkeit

1. Wer in den Öffentlichkeit Kleidung bzw. Gegenstände trägt, die das Ziel haben, die Identität zu verschleiern, macht sich der Vermummung schuldig und begeht eine Ordnungswidrigkeit.

1.1 Diese Kleidung bzw. Gegenstände sind: Masken, Kombinationen aus Tüchern, Brillen und oder Kapuzen/Mützen

1.2 Ausgenommen sind staatlich anerkannte Dienstkleidungen.

Subtitle 2: Strafzettel des LSPD's

1. Strafzettel des LSPD's sind sofort zu begleichen. Ausnahmen bedürfen der Schriftform und die Genehmigung des LSPD. Wird eine Frist nicht eingehalten, steht es der Polizei frei, die Akte an das Gericht zu übergeben.

Subtitle 3: Einhaltung staatlicher Fristen

1. Wer staatlich auferlegte Fristen nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Subtitle 4: Verletzung der Ausweispflicht

1. Wer der Ausweispflicht nicht nachkommt, macht sich strafbar.

2. Wer als Beamter der Ausweispflicht nicht nachkommt, macht sich strafbar.

Subtitle 5: Ordnungswidrigkeiten mit Betäubungsmittel, -bestandteilen oder Medikamenten

1. Wer unerlaubt bis zu 5 Betäubungsmittel, -bestandteile oder Medikamente besitzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wer mehr als 5 Medikamente besitzt, braucht dessen auch ein Dokumentnachweis der Mediziner.

Subtitle 6: Ordnungswidrigkeiten gegen die StVo

1. Folgende Verstöße gegen die StVo sind strafbar:

a. Gefährdung oder Beeinträchtigung des Straßenverkehrs. (StVo Ttl. 1)

b. Missachtung von Vorfahrtsregeln. (StVo Ttl. 7)

c. Überfahren einer Stopp- Stelle ohne zuhalten. (StVo Ttl. 1.2)

d. Übertreten der Geschwindigkeitsbegrenzungen mit über 10mp/h. (StVo Ttl. 3)

e. Fahren entgegen der Fahrbahnrichtung oder unerlaubtes Überholen. (StVo Ttl. 2 und 5)

f. Rechtswidriges Parken oder Halten. (StVo Ttl. 4)

g. Führen eines nicht zugelassenen Fahrzeuges. (StVo Ttl 1, 25 und 26 )

h. Fehlendes Warndreieck oder Erste-Hilfe-Kasten. (StVo Ttl. 15)

i. Fahren ohne Fahrerlaubnis. (StVo Ttl. 25)

j. Fahren unter dem Einluss von Alkohol oder Drogen (StVo Ttl. 27)

k. Gesetzeswidriges Verhalten im Straßenverkehr als Fußgänger. (StVo Ttl. 16)

l. Rechtswidriges Verhalten bei einem Unfall. (StVo Ttl. 20)

m. Unrechtmäßiger Einsatz von Sonder- und Wegerechten. (StVo Ttl. 21 und 24 )

Subtitle 7: Misshandlung

1. Wer einen anderen, auch unerheblich, am Körper misshandelt, macht sich strafbar. Die Misshandlung wird nur nach Anzeige des Geschädigten oder bei Gefahr in Verzug verfolgt.

Subtitle 8: Unerlaubte Inbetriebnahme

1. Wer ein fremdes Fahrzeug oder Fahrrad ohne das Einverständnis des Eigentümers und ohne die Erlaubnis durch andere Rechtsvorschriften in Betrieb nimmt oder bewegt, macht sich strafbar.

Part 2. Allgemeines Strafrecht; Vergehen

Title 2 Strafbare Handlungen

Subtitle 1: Vergehen gegen hoheitliche Maßnahmen

1. Wer den Anweisungen eines Exekutivbeamten nicht folge leistet,

1.1 macht sich der Entziehung hoheitlicher Maßnahmen strafbar.

1.2 und mit Gewalt droht oder Gewalt anwendet, macht sich dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte strafbar.

2. Wer Personen aus einer Strafgefangenschaft befreit, sie dazu ermutigt oder dabei Unterstützung leistet, macht sich der Gefangenenbefreiung strafbar.

3. Wer sich aus einer Strafgefangenschaft entfernt, macht sich der Flucht aus der Gefangenschaft strafbar.

4. Wer Gefangenenmeuterei begeht, macht sich strafbar.

Subtitle 2: Vergehen gegen Personen

1. Wer anderen gegenüber Äußerungen trifft, die ihre Würde oder Ehre verletzen, macht sich der Beleidigung strafbar.

2. Wer unwahre Behauptungen gegenüber Personen verbreitet oder unterstützt, macht sich der üblen Nachrede strafbar.

3. Wer einer Person bewusst und/oder mit böser Absicht nachstellt und/oder belästigt, macht sich des Stalking's strafbar.

4. Wer andere durch eine rechtswidrige Tat zu Handlungen zwingt, macht sich der Nötigung strafbar.

5. Wer wissentlich eine Person in Not ignoriert oder anderen daran hindert Hilfe zu leisten, macht sich der unterlassenen Hilfeleistung strafbar.

a. Wer sich als medizinisch geschultes Personal der unterlassenen Hilfeleistung strafbar macht, wird höher bestraft.

b. Wer sich als medizinisch geschultes Personal während dem aktiven Dienst der unterlassenen Hilfeleistung strafbar macht, macht sich der Verletzung der Garantenstellung schuldig.

6. Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspielung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, macht sich des Betrugs strafbar.

7. Wer andere durch Gewährung von Vorteilen, Schenkungen oder anderweitigen Vorzügen versucht zu beeinflussen, macht sich der Bestechung strafbar.

8. Wer personenbezogene Daten wie Telefonnummer, Geburtsdatum oder andere persönliche Informationen ohne oder gegen den Willen der Person weitergibt verstößt gegen den Datenschutz und macht sich strafbar.

9. Wer andere durch sexualisierende Bemerkungen oder Handlungen, die entwürdigend bzw. beschämend wirken, unerwünschte körperliche Annäherung, Annäherungen in Verbindung mit Versprechen von Belohnungen und/oder Androhung von Repressalien bedrängt, macht sich der sexuellen Belästigung strafbar.

10. Wer eine Person wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Hautfarbe, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder seiner sexuellen Orientierung benachteiligt oder beleidigt macht sich der Diskriminierung strafbar.

11. Wer eine Person mit dem Gebrauch von Waffen jeglicher Art körperlich misshandelt, oder ihr Schaden zufügt, macht sich der gefährlichen Körperverletzung strafbar.

Subtitle 3: Vergehen gegen Sachen oder durch Sachen

1. Wer fremdes Eigentum beschädigt, macht sich der Sachbeschädigung strafbar.

2. Wer fremde

2.1 Gebäude oder Hütten,

2.2 Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, 

2.3 Warenlager oder -vorräte,

2.4 Kraftfahrzeuge, Luft- oder Wasserfahrzeuge,

in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, macht sich strafbar.

3. Wer eine fremde bewegliche Sache entfernt um sich oder andere zu bereichern, macht sich des Diebstahls strafbar.

3.1 Dies gilt nicht unter Anwendung oder Androhung von Gewalt.

4. Wer gestohlene Waren veräußert, macht sich zusätzlich der Hehlerei strafbar.

5. Das Verbringen von illegalen Gütern über die County-Grenze erfüllt den Tatbestand des Schmuggels.

6. Wer sich unbefugten Zugang auf ein Grundstück oder in ein Gebäude verschafft, macht sich des Hausfriedensbruchs strafbar.

7. Wer ein (offizielles) Dokument in Verkehr bringt, dass verfälscht wurde, macht sich der Dokumentenfälschung strafbar.

8. Wer ohne das gültige Urheberrecht oder eine entsprechende Genehmigung Sachen in Umlauf bringt, macht sich der Urheberrechtsverletzung schuldig.

9. Wer eine gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation nicht vornimmt, macht sich der Verletzung der Dokumentationsplicht schuldig.

10. Wer ein Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, oder es gar tötet, macht sich strafbar.

11. Wer Tiere unerlaubt oder nicht sachgerecht hält oder einsetzt, macht sich der Tierquälerei schuldig.

Subtitle 4: Vergehen gegen oder durch staatliche Einrichtungen

1. Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Einsatzmitteln:

1.1 Wer fälschlicherweise einen Notruf bei einer Behörde einleitet, ohne dass eine Notsituation vorliegt oder gegeben ist, macht sich des Missbrauchs des Notrufs strafbar.

1.2 Wer ohne ersichtlichen Grund Einsatzkräfte in einen vermeintlichen Einsatz bindet, macht sich der Beeinträchtigung von Einsatzmitteln strafbar und kann zu dem für entstandene Kosten belangt werden. Dies gilt auch bei wiederholtem oder vorsätzlichem Verstoß gegen Abs.1.

2. Wer eine Person oder Sache ohne rechtliche Grundlage durchsucht, macht sich der unrechtmäßigen Durchsuchung strafbar.

3. Wer als Beamter eine Rechtssache zum Vorteil oder Nachteil einer Partei mittels Beugung des Rechts verändert, macht sich der Rechtsbeugung schuldig.

4. Wer einen Rechts beistand verweigert oder der Anforderung in angemessener Zeit nicht nach geht, macht sich der Verletzung der Rechtsstaatlichkeit schuldig.

5. Wer gegen die rechtlichen Grundlagen im Umgang mit der AGV verstößt, macht sich dem Missbrauch staatlicher Mittel schuldig.

6. Wer eine strafrechtliche Abhandlung bewusst herauszögert, während eine Person in Gewahrsam ist, macht sich strafbar.

7. Wer die Ausführung einer Maßnahme der Exekutivbehörde aktiv behindert oder versucht zu verhindern, macht sich der Behinderung einer Exekutivbehörde strafbar.

Subtitle 5: Vergehen gegen staatliche Auflagen

1. Wer gerichtliche/staatliche Auflagen missachtet, macht sich strafbar.

2. Wer eine Haftstrafe nicht wie angeordnet antritt, macht sich der Entziehung aus der Strafgefangenschaft schuldig.

3. Wer eine angeordnete Überprüfung der Finanzen oder eine Versicherung nach Eides Staat verweigert, macht sich der Verschleierung im Rechtsverfahren strafbar.

4. Wer ein Grundstück besetzt ohne eine entsprechende Genehmigung zu besitzen, macht sich der unrechtmäßigen Besetzung schuldig.

Subtitle 6: Vergehen gegen staatliche Interessen

1. Wer die allgemeine öffentliche Ordnung stört, macht sich der Erregung öffentlichen Ärgernisses strafbar.

2. Wer vorsätzlich oder wissentlich eine Straftat vortäuscht, macht sich strafbar.

3. Wer absichtlich oder wissentlich eine Strafverfolgung stört oder vereitelt, macht sich der Strafvereitelung strafbar.

4. Wer sich unbefugt mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder im Sinne eines öffentliches Amtes handelt, macht sich des Amtsmissbrauch strafbar.

Subtitle 7: Strafrechtliche Gruppenaktivität

1. Wer Mitglied einer Organisation ist, die die Intention hat, Straftaten zu begehen, macht sich der gemeinschaftlichen Straftat strafbar.

Subtitle 8: Vergehen im Zusammenhang mit Gewerben

1. Wer eine Gewerbe ohne eine gültige Zulassung betreibt, macht sich dem illegalen Betreiben eines Gewerbes schuldig.

2. Wer seine Steuerschuld nicht fristgerecht leistet, oder durch unvollständige Aufzeichnung die Steuerschuld verschleiert, macht sich der Steuerhinterziehung schuldig.

3. Wer seine Monopolstellung ausnutzt, oder weit über dem durchschnittlichen Marktwert liegende Preise verlangt, macht sich des Wuchers strafbar.

4. Wer Glücksspiel ohne die erforderliche Genehmigung durchführt, macht sich strafbar.

5. Wer sich privat Vermögensvorteile aus seiner Firma zu Nutze macht, macht sich der Veruntreuung schuldig.

6. Wer eine Insolvenz verschleppt, macht sich strafbar.

Subtitle 9: Sonstige Vergehen

1. Wer ohne staatliche Anerkennung einer offiziellen Behörde in Los Santos einen akademischen Grad oder Berufstitel trugt, macht sich dem Missbrauch von Titeln schuldig.

2. Das Vortäuschen einer EheoderEheschließungunterfalschenTatsachenwirdalsScheinehebezeichnetundiststrabar.

3. Wer Personen/Zeugen beeinträchtigt, foltert oder beeinflusst, macht sich strafbar.

4. Wer als Zeuge Falschaussagen, unvollständige Aussagen oder falsche Verdächtigungen tutigt, macht sich strafbar.

5. Wer Beweismittel manipuliert oder unterschlägt, macht sich der Beweismittelfälschung schuldig.

Title 3 Verstöße mit Betäubungsmittel, -bestandteilen oder Medikamenten

Subtitle 1: Betäubungsmittel

1. Betäubungsmittel sind Mushrooms, Marihuana, Kokain, Heroin, Meth, MDMA, LSD und alle Produkte welche diese Betäubungsmittel enthalten.

2. Als Drogenbestandteile gelten alle Rohstoffe und Produkte die ausschließlich zur Herstellung von Betäubungsmitteln verwendet werden oder zur Herstellung von Betäubungsmitteln beschafft wurden.

3. Die Verwendung von medizinischen Betäubungsmitteln durch den Sanitätsdienst sind erlaubt. Darunter fallen Fentanyl, Morphin und Codein.

4. Die private Nutzung bedarf einer medizinischen Bescheinigung oder gerichtlichen Erlaubnis.

Subtitle 2: Besitz von Betäubungsmitteln

1. Der Besitz von Betäubungsmitteln ist illegal.

1.1 Der Besitz von bis zu 5 Marihuana- oder THC-haltigen Produkten, welche in einer offiziellen Einrichtung erworben wurde, ist erlaubt.

2. Wer mit Betäubungsmitteln ohne Ausnahmegenehmigung Handel treibt, wird bestraft. Wer mindestens 50 Einheiten Betäubungsmittel oder die dafür zur Herstellung notwendige Menge an Bestandteilen besitzt oder anbaut, wird der Handel mit Betäubungsmitteln unterstellt.

3. Wer Betäubungsmittelbestandteile unbefugt besitzt oder konsumiert, macht sich strafbar.

4. Das Anbauen oder Ernten von Betäubungsmitteln oder Betäubungsmittelbestandteilen ist illegal.

Title 4 Waffenrecht

Subtitle 1: Waffenerlaubnis

1. Der Besitz einer legal erworbenen Schusswaffe ist für jedermann zulässig. Schnellfeuerwaffen oder Mannstoppwaffen (Taser) sind generell illegal. Zudem sind im County Los Santos alle Handfeuerwaffen außer der Pistole illegal.

1.2 Der Besitz von einem Schlagring und einer Machete sind ebenfalls legal. 

2. Beamte, die zur Erfüllung Ihrer Dienstpflichten nach diesem Title illegale Waffen, Waffenteile oder Sprengstoffe besitzen und einsetzen, handeln nicht rechtswidrig.

Subtitle 2: Führen von Waffen

1. Jeder Bürger hat das Recht, eine legale Waffe mit sich zu führen. Hierfür ist der Waffenschein erforderlich. Zudem ist die Waffe sichtbar am Mann zu tragen. Das aktive Führen von Waffen (in der Hand) ist generell verboten.

2. Das Mitführen von Waffen ist in folgenden Gebäuden und Einrichtungen inklusive der zugehörigen eindeutig abgegrenzten Gelände verboten:

a. State Prison,

b. medizinische Einrichtungen,

c. Sheriff Department,

d. Police Department,

e. Polizeiverwahrstelle

f. Department of Justice

g. Rathaus

 

Subtitle 3: Schießen innerorts

1. Das Schießen innerhalb von Ortschaften mit Schuss- oder Mannstoppwaffen außerhalb der dafür vorgesehenen Einrichtungen ist nur zum Zwecke der Notwehr erlaubt.

Subtitle 4: Entzug der Berechtigung zum Waffenbesitz

1. Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei dem Gebrauch oder im Zusammenhang mit Schuss- und Mannstoppwaffen begangen hat, verurteilt, kann die vorhandene Judikative die Entziehung des Rechtes zum Waffenbesitz für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit anordnen.

2. Die Staatsanwaltschaft oder Ihre Ermittlungsbehörden dürfen bei vorliegendem dringenden Tatverdacht einer Straftat den Waffenbesitz bis zur Hauptverhandlung vorläufig untersagen.

Subtitle 5: Waffenhandel

1. Der Waffenhandel ist in Los Santos County illegal und somit strafbar.

Part 3. Kriminalstrafrecht; Verbrechen

Title 5 Gewaltverbrechen

Subtitle 1: Verbrechen mit Personenschaden

1. Wer einen anderen mittels

a. einer Waffe,

b. einem gefährlichen Gegenstand,

c. oder gesundheitsschädlichen Stoffen

am Körper misshandelt oder verletzt, macht sich der gefährlichen Körperverletzung strafbar.

2. Wer einen anderen am Körper verletzt und dadurch Bewusstlosigkeit hervorruft, macht sich der schweren Körperverletzung strafbar.

3. Wer sich an einem Schussgefecht zwischen zumindest 2 Gruppierungen beteiligt, bei der keine eindeutige Handlung der Notwehr festgestellt werden kann, macht sich der Beteiligung an einer Schießerei schuldig. Dies trifft nicht zu, wenn eine Exekutivbehörde beteiligt ist.

Subtitle 2: Verbrechen gegen Personen

1. Wer einer Person mit der Begehung einer Straftat gegen ihn oder gegen eine ihm nahe stehende Person droht, macht sich der Bedrohung strafbar.

2. Wer eine fremde bewegliche Sache unter Androhung von Gewalt oder Anwendung von Gewalt entfernt um sich oder andere zu bereichern, macht sich des Raubs strafbar.

2.1 Hierzu zählen Ladenraube, Personenraub, Bankraub und Hackerangriffe.

2.2 Wer geraubte Waren veräußert, macht sich der Hehlerei strafbar

3. Wer eine Person unter Androhung von körperlicher oder seelischer Gewalt dazu nötigt Handlungen durchzuführen um sich oder andere zu bereichern oder einen Vorteil zu verschaffen, macht sich der Erpressung strafbar.

4. Wer eine Person einsperrt oder in anderer Weise seiner Freiheit einschränkt, macht sich der Freiheitsberaubung strafbar.

Subtitle 3: Verbrechen gegen Staatsorgane

1. Wer eine aktive Handlung oder eindeutige Weisung der Justizbehörde behindert oder ignoriert, macht sich der Behinderung der Justiz strafbar.

2. Wer als Beamter oder Amtsträger für die unerlaubte Weitergabe von Informationen oder Gegenständen, die er von Amts Wegen erhalten hat, verantwortlich ist, macht sich der Vorteilsnahme im Amt schuldig.

3. Wer sich als Beamter oder Amtsträger für eine dienstliche Tätigkeit oder Information bestechen lässt, macht sich der Korruption strafbar.

4. Wer in das State Prison oder ein Police Department eindringt, macht sich dem Eingriff in einen Hochsicherheitsbereich strafbar. Dabei wird zwischen gewaltsam und nicht gewaltsam unterschieden.

5. Wer den Anweisungen eines Exekutivbeamten nicht Folge leistet und mit Gewalt droht oder Gewalt anwendet, macht sich dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte strafbar.

6. Wer Ausrüstung besitzt, welche Beamten des Staates vorbehalten ist oder welche eine Kennzeichnung einer staatlichen Behörde trägt, macht sich dem Besitz staatlicher Ausrüstung strafbar.

7.  Das Nichtanzeigen einer Straftat ist ebenfalls verboten und strafbar,

8. Die Androhung einer Straftat ist strafbar.

9. Das Ausführen von Volksverhetzung ist verboten.

10. Der Tätliche Angriff auf Staatsbeamte ist verboten.

11. Landesverrat ist verboten.

Subtitle 4: Besitz illegaler Waffen & Sprengstoffe

1. Wer einer Waffe und/oder Sprengstoffe unberechtigterweise besitzt, wird bestraft.

2. Wer Waffen, Teile oder wesentliche Bestandteile einer Waffe oder Sprengstoffe unberechtigter Weise handelt, besitzt oder herstellt, wird bestraft.

Part 4. Schwerstkriminalität; Schwerverbrechen

Title 6 Schwerverbrechen

1. Wer sich im Affekt dazuhin reißen lässt, einen anderen zu töten, macht sich dem Totschlag strafbar.

2. Wer einen anderen aus Mordlust oder nach Planung tötet, macht sich des Mordes strafbar.

3. Wer eine Person seiner Freiheit beraubt, um Dritte zu erpressen, macht sich der Geiselnahme strafbar.

4. Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand oder die innere Ordnung des Staates Los Santos zu beeinträchtigen, macht sich dem Hochverrat strafbar.

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